RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0469

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;

Rechtssatz

Mit der Äußerung "Derartige Strafen erinnern an die NS-Zeit des Dritten Reiches" wird der Behörde und dem Behördenorgan bei objektivem Verständnis eine den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates widersprechende Handlungsweise und Geisteshaltung unterstellt; es unterliegt keinem Zweifel, daß eine solche Äußerung objektiv beleidigenden Charakter hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100469.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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