RS Vwgh 1994/5/30 94/16/0103

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat die belangte Behörde von dem ihr im Rahmen der Strafzumessung eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht, dann ist die Strafzumessung darüber hinaus einer weiteren Überprüfung durch den VwGH grundsätzlich entzogen.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160103.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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