Index
94 SchiffahrtNorm
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineLeitsatz
Keine verfassungswidrige Verweigerung der Erteilung einer Konzession zur Beförderung von Fahrgästen im Gelegenheitsverkehr mit dem MotorbootRechtssatz
Keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z2 iVm §5 Abs2 Z6 und §10 Abs4 Binnenschiffahrts-KonzessionsG; keine dem Vollzug anzulastende, in die Verfassungssphäre reichende Fehler bei Beurteilung der Bedarfsfrage.
(Anlaßfälle zu G220,221,237/88 vom 9.3.1988)
Entscheidungstexte
Schlagworte
SchiffahrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B954.1988Dokumentnummer
JFR_10109691_88B00954_01