RS Vfgh 1989/3/9 B954/88, B1339/88

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Veröffentlicht am 09.03.1989
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Index

94 Schiffahrt
94/03 Sonstiges

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keine
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / Verwaltungsakt
Binnenschiffahrts-KonzessionsG §5 Abs2 Z6

Leitsatz

Keine verfassungswidrige Verweigerung der Erteilung einer Konzession zur Beförderung von Fahrgästen im Gelegenheitsverkehr mit dem Motorboot

Rechtssatz

Keine Bedenken gegen §4 Abs1 Z2 iVm §5 Abs2 Z6 und §10 Abs4 Binnenschiffahrts-KonzessionsG; keine dem Vollzug anzulastende, in die Verfassungssphäre reichende Fehler bei Beurteilung der Bedarfsfrage.

(Anlaßfälle zu G220,221,237/88 vom 9.3.1988)

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schiffahrt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1989:B954.1988

Dokumentnummer

JFR_10109691_88B00954_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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