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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0122 4Stammrechtssatz
Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Kriterien des § 12 Abs 1 und des § 19 VStG ausreichend zu begründen, weshalb sie ein Ausmaß der erstmals verhängten Primärarreststrafe in der Dauer von zwei Wochen für angemessen erachtete und nicht etwa mit einer geringeren Arreststrafe das Auslangen gefunden werden konnte.
Schlagworte
Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993100040.X02Im RIS seit
20.11.2000