RS Vwgh 1994/5/31 91/14/0059

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs6;

Rechtssatz

Der Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG 1972 steht es entgegen, wenn die begünstigten Bezüge neben laufenden Bezügen des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis gewährt werden. Aufgrund dieser Bestimmung schließt etwa die Gewährung einer Firmenpension die Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG 1972 aus (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0278; E 15.12.1992, 89/14/0251).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140059.X02

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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