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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs6;Rechtssatz
Der Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG 1972 steht es entgegen, wenn die begünstigten Bezüge neben laufenden Bezügen des Arbeitnehmers aus demselben Dienstverhältnis gewährt werden. Aufgrund dieser Bestimmung schließt etwa die Gewährung einer Firmenpension die Begünstigung des § 67 Abs 6 EStG 1972 aus (Hinweis E 26.6.1990, 89/14/0278; E 15.12.1992, 89/14/0251).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140059.X02Im RIS seit
27.02.2002