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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Bauführung konsensgemäß erfolgte, ist nach der im Zeitpunkt der Errichtung des Baues geltenden Rechtslage zu beurteilen. Da Mauer bis 1938 eine selbständige nö Gemeinde war, ist die damals geltende NÖ BauO 1883 heranzuziehen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050065.X01Im RIS seit
11.07.2001