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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1152;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0163 93/08/0164 93/08/0165Rechtssatz
§ 2 Abs 2 ÄrzteG erweist eindeutig, daß die von Spitalsärzten "eigenverantwortliche" (also in fachlicher Hinsicht weisungsfreie) Ausführung der eigentlichen medizinischen Tätigkeit mit der Ausübung dieser Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses iSd § 1151 ABGB und damit in einem Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG durchaus vereinbar ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Ärzte und TierärzteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080162.X03Im RIS seit
22.05.2001