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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die der unzuständigen Behörde durch § 6 AVG eingeräumte Möglichkeit einer Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Behandlung des Anbringens besteht bei einer iSd § 61 Abs 4 AVG als richtig eingebracht geltenden Berufung nicht.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994110056.X02Im RIS seit
24.01.2001