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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage nach der Bewilligungsfähigkeit einer baulichen Anlage ist nach Maßgabe ihrer im Zeitpunkt der Erlassung des Beseitigungsauftrages gegebenen Beschaffenheit und Ausstattung zu beurteilen, sodaß es in diesem Zusammenhang nicht darauf ankommt, ob die Anlage "bei entsprechender Projektierung" baubehördlich bewilligungsfähig ist. Es steht dem Bauwerber frei, ein entsprechendes Projekt zum Gegenstand eines Bauansuchens zu machen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994050070.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009