RS Vwgh 1994/5/31 93/08/0213

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Veröffentlicht am 31.05.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1165;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein nur der Bestimmung des sachlichen Umfangs bzw der näheren Umschreibung eines herzustellenden Arbeitserfolges dienendes zielorientiertes oder ergebnisorientiertes (sachliches) Weisungsrecht schließt die persönliche Unabhängigkeit nicht aus, ist sie doch sogar Werksvertragsverhältnissen eigen, insoweit der Werkbesteller im allgemeinen das Recht besitzt, während des Entstehens des bedungenen Werkes spezielle Wünsche zu äußern oder seine Zielvorstellungen zu konkretisieren.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080213.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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