RS Vwgh 1994/5/31 91/14/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 sind einmalige Entschädigungen, die aufgrund bestimmter, in diesem Absatz genannter genereller abstrakter Normen (Hinweis: E 22.2.1989, 88/13/0196) bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu leisten sind. Aus dem Zusammenhang dieser Bestimmung ist ableitbar, daß sie eine Auflösung des Dienstverhältnisses (auch) iSd in diesem Absatz genannten generellen Normen zur Voraussetzung hat. Wenn öffentlich-rechtliche Bedienstete vom Dienststand in den Ruhestand gewechselt sind, dadurch aber das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nach den dienstrechtlichen Vorschriften nicht beendet ist, liegen jedenfalls keine Abfertigungen iSd § 67 Abs 3 EStG 1972 vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140059.X01

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten