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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Der Mietvertrag zwischen den nahen Angehörigen darf sowohl unter dem Gesichtspunkt der Beweiswürdigung als auch unter Mißbrauchsgesichtspunkten (§ 22 BAO) einem Fremdvergleich unterzogen werden. Weicht er von jenem Vertragsinhalt (wesentlich) ab, der zwischen Fremden als üblich angesehen werden muß, kann die Besteuerung - nach entsprechender Würdigung der Beweise (§ 167 Abs 2 BAO) - unter Zugrundelegung des fremdüblichen Sachverhaltes als in Wahrheit dem übereinstimmenden Vertragswillen des Ehegatten entsprechend, oder, im Mißbrauchsfall, auf Grund der dem Fremdvergleich entsprechender Gestaltung (§ 22 Abs 2 BAO) erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140029.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013