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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Beim Besuch eines Lehrganges für die Lehramtsprüfung durch einen Steuerpflichtigen handelt es sich um Berufsfortbildung in seinem Beruf als Vertragslehrer an einer Landesberufsschule. Bei den hiedurch verursachten Aufwendungen handelt es sich somit um Werbungskosten (Hinweis E 3.4.1990, 89/14/0276 und E 18.12.1990, 87/14/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140170.X01Im RIS seit
20.11.2000