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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §76 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/25 90/11/0174 2Stammrechtssatz
Es kommt allein auf den Kenntnisstand des Gendarmeriebeamten im Zeitpunkt der Abnahme des Führerscheines an, ob die Annahme, der Lenker werde in einem die Fähigkeit hiezu ausschließenden Zustand ein Kfz lenken, berechtigt ist. Einer allfälligen späteren Erklärung wie auch dem Umstand, daß tatsächlich keine Inbetriebnahme erfolgte, kommt von vornherein keine rechtliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992110268.X03Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009