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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1993 §36 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1993/05/03 93/18/0086 2 (hier: Abschiebung des Fremden nach Einbringung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Gewährung eines Abschiebungsaufschubes)Stammrechtssatz
Fällt die Möglichkeit der Verletzung des Bf in seinen Rechten durch den letztinstanzlichen Bescheid (erst) im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weg (hier: Entlassung eines Fremden aus der Schubhaft), so ist die Beschwerde - ohne daß ein Fall der "Klaglosstellung" vorliegt - als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180212.X02Im RIS seit
20.11.2000