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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 9Stammrechtssatz
Der Arbeitgeber ist nach § 26 Abs 2 AZG nicht verpflichtet, dem Arbeitsinspektor die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung zu übersenden. Tut er dies trotzdem auf freiwilliger Basis, so hat das keinen Einfluß auf den Beweiswert der von ihm geführten Aufzeichnungen und die darauf beruhende Anzeige.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992180289.X01Im RIS seit
20.11.2000