RS Vwgh 1994/6/1 92/18/0289

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Veröffentlicht am 01.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AVG §45 Abs2;
AZG §26 Abs1;
AZG §26 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 91/19/0134 9

Stammrechtssatz

Der Arbeitgeber ist nach § 26 Abs 2 AZG nicht verpflichtet, dem Arbeitsinspektor die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden und deren Entlohnung zu übersenden. Tut er dies trotzdem auf freiwilliger Basis, so hat das keinen Einfluß auf den Beweiswert der von ihm geführten Aufzeichnungen und die darauf beruhende Anzeige.

Schlagworte

Beweismittel Urkunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992180289.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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