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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1993 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1993/05/03 93/18/0086 2 (hier: Abschiebung des Fremden nach Einbringung der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend die Ausweisung bzw betreffend die Feststellung des Nichtvorliegens von stichhaltigen Gründen nach § 54 Abs 1 FrG 1993)Stammrechtssatz
Fällt die Möglichkeit der Verletzung des Bf in seinen Rechten durch den letztinstanzlichen Bescheid (erst) im Zuge des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens weg (hier: Entlassung eines Fremden aus der Schubhaft), so ist die Beschwerde - ohne daß ein Fall der "Klaglosstellung" vorliegt - als gegenstandslos zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180245.X02Im RIS seit
20.11.2000