RS Vwgh 1994/6/8 93/12/0150

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer zumutbaren Erwerbsfähigkeit kann nicht nur aufgrund eines ärztlichen bzw berufskundlichen Sachverständigengutachtens, sondern auch aus dem Umstand einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt gezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120150.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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