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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;Rechtssatz
Das Vorliegen einer zumutbaren Erwerbsfähigkeit kann nicht nur aufgrund eines ärztlichen bzw berufskundlichen Sachverständigengutachtens, sondern auch aus dem Umstand einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120150.X04Im RIS seit
11.07.2001