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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/13/0118Rechtssatz
Das Recht, in dem die beschwerdeführende Partei verletzt zu sein behauptet, kann nur in einem an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Schriftsatz, nicht aber in einer bloßen Beilage, die ausdrücklich als solche bezeichnet ist und keine Unterschrift trägt, bezeichnet werden.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130051.X02Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
12.04.2011