RS Vwgh 1994/6/8 93/12/0282

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;

Rechtssatz

Allein die Erklärung des Beamten, er sei gerne bereit, seinen "Wohnort in den Dienstort" zu verlegen, wenn es dem Dienstgeber möglich sein sollte, eine für seine Familie zumutbare Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen, läßt die Annahme, der Beamte habe das Nichterlangen einer Wohnung selbst verschuldet, als rechtlich unbedenklich erscheinen (Hinweis: E 25.4.1988, 86/12/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993120282.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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