RS Vwgh 1994/6/8 92/13/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;

Rechtssatz

Die Würdigung eines gegebenen Sachverhaltes kommt nicht einem der Partei beigezogenen Privatgutachter, sondern der Behörde zu.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130155.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten