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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Würdigung eines gegebenen Sachverhaltes kommt nicht einem der Partei beigezogenen Privatgutachter, sondern der Behörde zu.
Schlagworte
Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130155.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.04.2011