Index
21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Ist nach dem Tod des einen Gesellschafters einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft der andere Gesellschafter auch dessen alleiniger Erbe und ist demzufolge ein Fortbestehen der Gesellschaft ausgeschlossen (Hinweis E 15.9.1986, 86/15/0028), so kann es zu einer Berichtigung des Firmenbuchstandes erst bei Vorliegen entsprechender verlassenschaftsbehördlicher Beschlüsse kommen. Bis dahin kann es aber zu einer Änderung der Gewinnermittlungsart nicht kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130154.X02Im RIS seit
20.11.2000