RS Vwgh 1994/6/8 92/13/0154

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
HGB §1;
HGB §131 Z4;
HGB §15;
HGB §2;
HGB §3;
HGB §5;

Rechtssatz

Ist nach dem Tod des einen Gesellschafters einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft der andere Gesellschafter auch dessen alleiniger Erbe und ist demzufolge ein Fortbestehen der Gesellschaft ausgeschlossen (Hinweis E 15.9.1986, 86/15/0028), so kann es zu einer Berichtigung des Firmenbuchstandes erst bei Vorliegen entsprechender verlassenschaftsbehördlicher Beschlüsse kommen. Bis dahin kann es aber zu einer Änderung der Gewinnermittlungsart nicht kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130154.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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