RS Vwgh 1994/6/8 92/13/0155

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §5;
AVG §56;
VwRallg;

Rechtssatz

Es sind nur die nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte nach dem neuen Gesetz zu beurteilen (Hinweis E 4.7.1990, 89/15/0083). Von einer Rückwirkung kann aber nur dann gesprochen werden, wenn der Geltungsbereich einer Vorschrift auch auf Sachverhalte erstreckt wird, die sich vor seiner Erlassung (zur Gänze oder teilweise) verwirklicht haben (Hinweis E VfGH 21.6.1993, B 2022/92).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130155.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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