RS Vwgh 1994/6/8 94/12/0126

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §38;
BDG 1979 §40;
DO Wr 1966 §20 Abs1;
DO Wr 1966 §20 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Wr DO enthält - anders als zB das BDG 1979 (§ 38 und § 40) - weder ein Gebot, Versetzungen in der Rechtsform des Bescheides zu verfügen, noch räumt sie dem Beamten einen generellen Schutz vor qualifizierten Verwendungsänderungen ein.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120126.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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