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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein Rechtsanspruch der Nachbarn auf die Einhaltung einer bestimmten Gebäudehöhe ist im Vlbg BauG 1972 nicht ausdrücklich normiert. Ein Mitspracherecht von Nachbarn in bezug auf die Gebäudehöhe läßt sich lediglich aus § 6 Vlbg BauG 1972 iZm den erforderlichen Abstandsflächen ableiten.
Schlagworte
Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060058.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009