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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/24 89/06/0106 1Stammrechtssatz
Die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde ist im Fall einer beschränkten Parteistellung des Berufungswerbers, wie dies in Ansehung von Nachbarn nach § 30 Abs 1 Vlbg BauG 1972 der Fall ist, auf jenen Themenkreis beschränkt, in dem der Nachbar mitzuwirken berechtigt ist (Hinweis E 26.4.1984, 82/06/0110).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes DiversesBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinBaurecht NachbarUmfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060058.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009