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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Hintanhaltung von befürchteten ungerechtfertigten Inanspruchnahmen eigener Grundstücke durch Fahrzeuge der zukünftigen Bewohner des zu errichtenden Bauwerkes bzw ihrer Besucher haben die jeweiligen Eigentümer durch geeignete Absperrungen ihres Grundstücks zur öffentlichen Verkehrsfläche, allenfalls aber auch auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Das Vlbg BauG 1972 bietet dafür keine Handhabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060058.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009