RS Vwgh 1994/6/9 94/06/0106

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Veröffentlicht am 09.06.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1294;
AVG §69 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei dem Verschulden iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich um ein Verschulden iSd § 1294 ABGB (Hinweis: E 12.9.1966, 859/66, VwSlg 6982 A/1966). Ein derartiges Verschulden stellt es auch dar, wenn in der Erwartung einer günstigen Berufungsentscheidung eine für deren Herbeiführung mögliche Beweisführung (zB Privatgutachten) unterlassen wird (Hinweis E 13.11.1984, 84/07/0135).

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994060106.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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