RS Vwgh 1994/6/9 92/06/0231

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Veröffentlicht am 09.06.1994
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
BauG Vlbg 1972 §30;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Nachbar besitzt nach dem Vlbg BauG weder einen Rechtsanspruch auf Einleitung des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens noch auch einen Rechtsanspruch auf Erlassung eines Bauauftrages oder die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens (Hinweis E 24.10.1985, 85/05/0163).

Schlagworte

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992060231.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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