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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Nachbar besitzt nach dem Vlbg BauG weder einen Rechtsanspruch auf Einleitung des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens noch auch einen Rechtsanspruch auf Erlassung eines Bauauftrages oder die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens (Hinweis E 24.10.1985, 85/05/0163).
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992060231.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009