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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Die Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen, der nicht formell (bescheidmäßig) zum Gutachter bestellt wurde, ist kein wesentlicher Mangel, der zur Aufhebung des Bescheides gemäß § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG führt.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenAllgemeinVerhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060174.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.03.2016