Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989 §4 Abs1;Rechtssatz
Allein der Umstand, daß ein Grundstück verschiedene Widmungen aufweist, begründet keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit eines FlWPl.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994060036.X02Im RIS seit
03.05.2001