RS Vwgh 1994/6/15 92/03/0223

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Veröffentlicht am 15.06.1994
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
BetriebsO 1986 §32;
BetriebsO 1986 §36 Abs3;
KFG 1967 §66;

Rechtssatz

Aus § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ergibt sich - auch wenn in dieser Bestimmung darauf Bezug genommen wird, daß der Taxilenkerausweis ungültig werde und abgeliefert werden müsse, wenn die Lenkerberechtigung entzogen wird - keine "Koppelung" in der Weise, daß die Wertungskriterien der "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 32 Abs 1 Z 3 BO 1986 einerseits und der "Verkehrszuverlässigkeit" iSd § 66 KFG 1967 andererseits als ident betrachtet werden müßten. Die Voraussetzungen bei der Beurteilung dieser beiden Wertungskriterien sind nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.11.1982, 82/04/0128).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992030223.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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