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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;Rechtssatz
Aus § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ergibt sich - auch wenn in dieser Bestimmung darauf Bezug genommen wird, daß der Taxilenkerausweis ungültig werde und abgeliefert werden müsse, wenn die Lenkerberechtigung entzogen wird - keine "Koppelung" in der Weise, daß die Wertungskriterien der "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 32 Abs 1 Z 3 BO 1986 einerseits und der "Verkehrszuverlässigkeit" iSd § 66 KFG 1967 andererseits als ident betrachtet werden müßten. Die Voraussetzungen bei der Beurteilung dieser beiden Wertungskriterien sind nicht gleichzusetzen (Hinweis E 26.11.1982, 82/04/0128).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992030223.X01Im RIS seit
11.07.2001