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L65006 Jagd Wild SteiermarkNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Der Genehmigungsbescheid der BezVBeh gemäß § 24 Abs 6 Stmk JagdG 1986 wird in erster und letzter Instanz erlassen; der Ausschluß der Berufung an die Landesregierung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil ein bis zur LReg reichender Instanzenzug verfassungsrechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030100.X01Im RIS seit
20.11.2000