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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1991 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/01/0187 E 11. Jänner 1989 VwSlg 12836 A/1989 RS 1(hier: die Verpflichtung iSd § 15 AVG Einwendungen gegen die Niederschrift zu erheben, besteht ungeachtet der mangelnden Sprachkenntnisse der Partei).Stammrechtssatz
Durch § 39a AVG wird nur der mündliche Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien geregelt. Ein Anspruch auf Verwendung einer fremden Sprache im schriftlichen Verkehr mit der Behörde wird damit nicht begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190967.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014