RS Vwgh 1994/6/16 94/19/0547

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Veröffentlicht am 16.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §14 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1;

Rechtssatz

Verweist der Asylwerber (hier: iranischer Staatsangehöriger), der vor der Erstbehörde Verfolgung wegen seiner Religionszugehörigkeit (kaldäischer Katholik) geltend gemacht hat, in der Beschwerde darauf, daß die tatsächlichen Verhältnisse im Iran nicht den Geboten der Verfassung entsprächen und daß öffentliche Auspeitschungen und Inhaftierungen von nicht der fundamentalistischen Glaubensgemeinschaft angehörigen Personen als "normal" anzusehen seien, ist für ihn daraus nichts zu gewinnen, weil er derartige gegen ihn persönlich gerichtete Maßnahmen bei seiner Einvernahme vor der Behörde erster Instanz nicht vorgetragen hat und die im Berufungsverfahren erstatteten Ausführungen nicht im nachhinein als Teil eines (seinem Bestreben nach offenbar als erstinstanzliche Darlegungen zu wertenden) Gesamtvorbringen angesehen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190547.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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