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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/19/1113Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1994/01/26 93/01/1372 2 (hier scheiterten alle Versuche, mit dem Bf in Kontakt zu treten)Stammrechtssatz
Ist der Vertreter des Bf zur Beschwerdeerhebung ermächtigt, so hindert der Umstand, daß diesbezüglich auf Grund eines Versehens nicht noch vorher ein Kontakt mit dem Bf hergestellt werden konnte, nicht daran, die Beschwerdefrist einzuhalten. (Hinweis E 29.4.1993,93/12/0030-0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994191107.X01Im RIS seit
03.04.2001