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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Wertung des Vorbringens des Asylwerbers durch die belangte Behörde als "standardisiertes", "abstraktes" und "unüberprüfbares" ist (hier) nicht nachvollziehbar und durfte auch deshalb nicht gegen die Glaubwürdigkeit des Asylwerbers verwendet werden, weil nicht festgestellt wurde, daß nähere Angaben über ein bestimmtes Beweisthema überhaupt erfolglos vom Asylwerber erfragt wurden (Hinweis E 27.1.1994, 92/01/1117).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190298.X01Im RIS seit
20.11.2000