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L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren OberösterreichNorm
ParkabgabeG OÖ §1 Abs1;Rechtssatz
Mit der im OÖ ParkabgabeG gewählten Regelungstechnik wird lediglich vom Landesabgabengesetzgeber die Abgabenpflicht (als Sachverhaltselement) an das Bestehen einer nach der StVO (einem Bundesgesetz) eingerichteten Kurzparkzone geknüpft; dies ist auch aus kompetenzrechtlicher Sicht unbedenklich (Hinweis: VfSlg 12668/1991). Die Auffassung, daß "die Grundlage für das OÖ ParkabgabeG die Straßenverkehrsordnung" (und daher "das zugrundeliegende Delikt ... hinsichtlich der Verjährung nach den Bestimmungen der StVO zu beurteilen") sei, ist daher schon vom Ansatz her verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170097.X03Im RIS seit
11.07.2001