RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0097

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Veröffentlicht am 17.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §3 Abs1;
VStG §3 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 1

Stammrechtssatz

Ist auf Grund des situationsbedingten Verhaltens des Lenkers seine Zurechnungsfähigkeit zu bejahen, ist die Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens über seine Zurechnungsfähigkeit entbehrlich (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0008).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020097.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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