RS Vfgh 1989/6/12 B1482/88

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Veröffentlicht am 12.06.1989
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keine
StGG Art5 / Verwaltungsakt / Verletzung keine
Tir GVG 1983 §4 Abs2 litb

Rechtssatz

Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs; fehlender dauernder Wohnbedarf, Eignung des Grundstücks für die heimische soziale Wohn- und Siedlungstätigkeit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausländergrunderwerb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1989:B1482.1988

Dokumentnummer

JFR_10109388_88B01482_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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