RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0251

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Veröffentlicht am 17.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/03/0204 3

Stammrechtssatz

Bei Kraftfahrzeuglenkern kann eine Unkenntnis oder die irrige Auslegung von Bestimmungen der StVO nicht als unverschuldet angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020251.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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