RS VwGH Erkenntnis 1994/06/18 94/11/0122

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Veröffentlicht am 18.06.1994
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Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/10/0174 1 Stammrechtssatz

Von neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese bei Abschluß des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen sind, deren Verwertung der Partei aber ohne ihr Verschulden erst nachträglich möglich geworden ist

(Hinweis E 10.12.1928, 406/28, VwSlg 15445 A/1928).

Schlagworte
Neu hervorgekommene entstandene Beweise und Tatsachen nova reperta nova producta Verschulden
Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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