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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Erkennbar ungeeignete Aktionen, die nicht zum Ziel führen, sind kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 71 Abs 1 AVG (hier: der Antrag auf Nachsendung des Schriftstückes und der Auftrag an die Ehegattin, die Sendung abzuholen, waren, zumal im Verwaltungsverfahren von einer Postvollmacht nicht die Rede war, von vornherein ungeeignete Vorgangsweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994100022.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011