RS Vwgh 1994/6/20 94/10/0022

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Veröffentlicht am 20.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Erkennbar ungeeignete Aktionen, die nicht zum Ziel führen, sind kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 71 Abs 1 AVG (hier: der Antrag auf Nachsendung des Schriftstückes und der Auftrag an die Ehegattin, die Sendung abzuholen, waren, zumal im Verwaltungsverfahren von einer Postvollmacht nicht die Rede war, von vornherein ungeeignete Vorgangsweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994100022.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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