Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist das vom Bf in Aussicht gestellte Beweismittel innerhalb der von ihm selbst vorgeschlagenen Frist bei der belangten Behörde nicht eingelangt, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn diese aufgrund der ihr vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Berufungsverfahren abschloß und den angefochtenen Bescheid erließ (Hinweis E 27.1.1975, 704/73, VwSlg 8747 A/1975).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991100194.X01Im RIS seit
20.11.2000