RS Vwgh 1994/6/21 91/07/0123

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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Index

L66108 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §472;
ServitutenablösungsG Vlbg 1921 §37 Abs1;
WWSGG §1;

Rechtssatz

Eine Alphütte, die auf Grund ihrer Lage und Beschaffenheit für Zwecke der Alpwirtschaft errichtet wurde und dafür auch unmittelbar wieder nutzbar gemacht werden kann, begründet die Verwendung von Servitutsholz "zum Alpbedarf" (hier zur Eindeckung ihres Daches) auch dann, wenn sie derzeit zumindest teilweise der fremdenverkehrsmäßigen Nutzung oder sonstigen "privaten" Interessen ihres Besitzers dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070123.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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