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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Ein Nachsichtsverfahren ersetzt nicht ein Rechtsmittelverfahren gegen den Abgabenbescheid, sodaß für eine Bewilligung der Nachsicht die inhaltliche Richtigkeit des Abgabenbescheides grundsätzlich nicht von Bedeutung ist (Hinweis: E 8.3.1994, 91/14/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140065.X04Im RIS seit
20.11.2000