RS Vwgh 1994/6/21 90/07/0097

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Veröffentlicht am 21.06.1994
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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Burgenland
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §11;
FlVfGG §14a;
FlVfGG §5;
FlVfLG Bgld 1970 §26;
FlVfLG Bgld 1970 §27;
FlVfLG Bgld 1970 §27a Abs1;

Rechtssatz

§ 27a Abs 1 Bgld FlVfLG 1970 ist nicht nur im Gefolge einer Anordnung einer vorläufigen Übernahme nach § 26 legcit anzuwenden, sondern - wie sich bereits aus der systematischen Einordnung dieser Gesetzesbestimmung nach § 27 legcit, welcher Regelungen über die rechtlichen Beziehungen zu dritten Personen, Teilabfindungen und Geldabfindungen im Zuge der Übernahme der Grundabfindungen enthält, ergibt - allgemein nach Übernahme einer Grundabfindung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990070097.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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