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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §14a;Rechtssatz
Welche Gründe die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundabfindung verhindern, ist als Tatbestandsvoraussetzung für eine Nachteilsausgleichung iSd § 27a Bgld FlVfLG 1970 nicht maßgeblich. Weder § 14a Abs 1 FlVfGG noch dem inhaltsgleichen ersten Satz des § 27a Abs 1 Bgld FlVfLG 1970 läßt sich entnehmen, daß Ausgleichungen im Sinne dieser Gesetzesstelle nur dann in Frage kämen, wenn die Gründe die die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundabfindung verhindern, nicht in der (als solchen gesetzmäßigen) Abfindung liegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990070097.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2016