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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §66 Abs4 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1Stammrechtssatz
Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wiederaufnahmegrund herangezogen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140165.X04Im RIS seit
30.01.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015