Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ob der Abgabepflichtige (ein Missionar, der von der Missionsvereinigung regelmäßig Geldzuwendungen erhält, die der Vereinigung aus Spendengeldern der Gläubigen zufließen) einen Rechtsanspruch "auf Zumittlung der Spendengelder" hat, ist für die Einstufung als Vorteil aus einem bestehenden Dienstverhältnis ohne Bedeutung (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer Handbuch, Textziffer 7 zu § 25).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140041.X01Im RIS seit
20.11.2000